Elektrische Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen

Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen sind regelmäßige Inspektionen, die durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anlagen sicher und ordnungsgemäß betrieben werden. Diese Prüfungen werden in der Regel von qualifizierten Elektrotechnikern durchgeführt und können sowohl visuelle Inspektionen als auch Tests mit Messgeräten umfassen. Sie dienen dazu, potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu Unfällen oder Schäden führen können.
In Deutschland sind die Regelungen für die Wiederkehrende Prüfungen in der DGUV Vorschrift 3 geregelt.

Prüfung elektrischer Anlagen fristen

Die Fristen für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen variieren je nach Art der Anlage und dem Einsatzort. In Deutschland sind die Fristen für wiederkehrende Prüfungen in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) festgelegt. In der Regel sind die Fristen für die Wiederkehrende Prüfungen wie folgt:

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Arbeitsstätten: alle 4 Jahre
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Freien: alle 2 Jahre
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Feuchträumen: alle 12 Monate
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen: alle 12 Monate
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Räumen mit erhöhter Brandgefahr: alle 12 Monate
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Räumen mit erhöhter Gefährdung durch elektromagnetische Felder: alle 12 Monate

Es ist zu beachten, dass bei erhöhter Gefährdung oder besonderen Anforderungen die Fristen abweichend von den vorgenannten festgelegt werden können.

Vorschriften für die Prüfung elektrischer Anlagen

In Deutschland sind die Vorschriften für die Prüfung elektrischer Anlagen in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) festgelegt. Diese Vorschrift legt die Anforderungen und Verfahren für die Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel fest.

Laut der DGUV Vorschrift 3 sind Unternehmer verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen und zu warten, um sicherzustellen, dass sie sicher und ordnungsgemäß betrieben werden können. Diese Prüfungen sollten von qualifizierten Elektrotechnikern durchgeführt werden und sowohl visuelle Inspektionen als auch Tests mit Messgeräten umfassen.

Einige der wichtigsten Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 sind:

  • Prüfungen sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die in der Vorschrift festgelegt sind
  • Prüfungen sollten von qualifizierten Elektrotechnikern durchgeführt werden
  • Prüfungen sollten sowohl visuelle Inspektionen als auch Tests mit Messgeräten umfassen
  • Unternehmer sollten sicherstellen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der Prüfung sicher und ordnungsgemäß betrieben werden können
  • Unternehmer sollten Dokumentationen der Prüfungen führen und aufbewahren

Es ist zu beachten, dass die Vorschriften für die Prüfung elektrischer Anlagen je nach Land unterschiedlich sein können und es empfehlenswert ist, sich über die geltenden Vorschriften in dem jeweiligen Land zu informieren, in dem die elektrischen Anlagen betrieben werden.

Prüfung elektrischer Anlagen (stationäre Anlagen)

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